ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (EULA)
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber, einer natürlichen oder juristischen Person (der „Auftraggeber“), und der Mupi Systems LTDA, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, registriert unter der CNPJ/MF Nr. 26.882.608/0001-80, mit Sitz in der Rua Dom João Pimenta, 701, Laden 02, Centro, Montes Claros-MG, PLZ 39400-003, Inhaberin der Plattform
"eAgendas"
(ein „LICENCIANTE“), zur Nutzung eines Computerprogramms („SOFTWARE“), die Systeme, Websites und jegliche Dienstleistung der LICENCIANTE umfassen, für die Dauer der Nutzung.
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NUTZUNGSLIZENZ
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DIE LIZENZGEBERIN, die Eigentümerin und rechtmäßige Inhaberin aller Rechte an der SOFTWARE ist, gewährt dem VERTRAGSPARTNER, solange diese EULA gültig ist, das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht an Dritte, das unter keinen Umständen oder Bedingungen unterlizenziert werden darf.
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Durch die Nutzung der SOFTWARE, auch teilweise oder zu Testzwecken, ist der AUFTRAGGEBER an die Bedingungen dieses EULA gebunden, stimmt diesen vollständig zu und im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit den hierin dargestellten Bedingungen muss die Nutzung der SOFTWARE sofort eingestellt werden.
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Unter keinen Umständen erhält der LIZENZNEHMER Zugang zum Quellcode der hier lizenzierten SOFTWARE, da es sich hierbei um das geistige Eigentum des LIZENZGEBERS handelt.
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Diese Lizenz erlaubt nicht:
- Technische Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der SOFTWARE umgehen oder ignorieren;
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Die Demontage, Dekompilierung, Entschlüsselung, Piraterie, Emulation, Exploitation oder Rückentwicklung der SOFTWARE oder der im Rahmen der Plattform enthaltenen oder zugänglichen INHALTE oder anderweitige Ausnutzung der SOFTWARE ist, außer in der ausdrücklich durch den LIZENZGEBER gestatteten Weise, untersagt;
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Entfernen Sie jeglichen Urheberrechtshinweis, Markenrechtshinweis oder sonstigen Eigentumshinweis von irgendeinem Teil der SOFTWARE.
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Die Materialien des geistigen Eigentums, die in der Kontokonfiguration zur Verfügung gestellt werden, ohne die Genehmigung des LIZENZGEBERS zu teilen, gemäß der Anfrage des AUFTRAGGEBERS an den LIZENZGEBER
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VERTRAGSLAUFZEIT
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Diese EULA tritt mit dem Datum der Annahme durch den AUFTRAGGEBER in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit, kann jedoch jederzeit von beiden Parteien ohne Zahlung einer Strafe gekündigt werden.
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Die Kündigung dieser EULA ist von der Zahlung aller bis zum Kündigungstag fälligen Beträge abhängig.
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VERFÜGBARKEIT
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DER LIZENZGEBER wird alle möglichen technischen Anstrengungen unternehmen, um den Dienst mindestens 99 % (neunundneunzig Prozent) der Zeit während jedes Jahres der Beziehung verfügbar zu machen. Die Erbringung des Dienstes kann jedoch unterbrochen werden, ohne dass der AUFTRAGGEBER Anspruch auf Entschädigung oder Ausgleich hat, und zwar für:
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Technische und/oder betriebliche Wartungsarbeiten, die eine vorübergehende Abschaltung des Systems erfordern oder den Zugriff darauf unmöglich machen;
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Höhere Gewalt, höhere Gewalt und andere Fälle, die die Haftung nach geltendem Recht ausschließen;
- Vorsätzliche oder schuldhafte Handlungen Dritter, die die Erbringung von Dienstleistungen verhindern;
- Unterbrechung oder Aussetzung der Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten;
- Vorkommen von Fehlern im Übertragungs- und/oder Routingsystem beim Zugriff auf das Internet;
- Nichtverfügbarkeit oder Zugriffsprobleme auf Rechenzentren.
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DER AUFTRAGGEBER erkennt an, dass der BETRIEB DER SOFTWARE durch externe Einflüsse beeinträchtigt werden kann, die außerhalb der Kontrolle des LIZENZGEBERS liegen. In anderen Fällen muss jede Störung zur sofortigen Reparatur gemeldet werden.
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Die Fristen für die Beantwortung der Anrufe des AUFTRAGNEHMERS lauten wie folgt:
- Software-Nichtverfügbarkeit: 1 Stunde
- Nichtverfügbarkeit einer Softwarefunktion: 2 Tage
- Behebbares Problem: 3 Tage
- Probleme mit geringer Auswirkung: 5 Tage
BESCHRÄNKTE GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
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Der technologische Stand erlaubt keine Garantie dafür, dass die beauftragte SOFTWARE, die auf Plattformen verschiedener Anbieter entwickelt wurde, keine Fehler, Unrichtigkeiten, Mängel und Defekte aufweist oder dass der Betrieb unterbrechungsfrei verläuft, weshalb auch der LIZENZGEBER dies nicht garantiert. Daher ist sich der AUFTRAGNEHMER bewusst, dass die Lizenzierung der SOFTWARE im Zustand erfolgt, in dem sie sich befindet, mit allen spezifischen Merkmalen dieser Art von Software, und dass deren Nutzung auf eigenes Risiko erfolgt.
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DER AUFTRAGGEBER ist verantwortlich für jegliche Verfügbarkeitsunterbrechungen der SOFTWARE oder Informationslecks, die durch Viren, Würmer, Trojaner oder andere schädliche Komponenten verursacht werden, die vom AUFTRAGGEBER erworben wurden. Aus diesem Grund wird er darauf hingewiesen, dass er seine elektronischen Geräte frei von jeglicher oben genannter Malware halten muss.
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Durch die Nutzung der Anwendung stimmt der AUFTRAGGEBER zu, den LIZENZGEBER oder einen seiner Partner und Bevollmächtigten nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art verantwortlich zu machen, die dem AUFTRAGGEBER infolge von unbefugter Aneignung, Abfangen, Löschung, Zerstörung oder Nutzung der im SOFTWARE gespeicherten Informationen entstanden sind.
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DIE LIZENZGEBERIN lehnt ausdrücklich jede Verantwortung für Verluste und Schäden, entgangene Gewinne, Schäden jeglicher Art oder sonstige direkte Schäden ab, die dem AUFTRAGGEBER oder seinen Kunden durch die unsachgemäße Nutzung der SOFTWARE entstehen, sowohl durch den AUFTRAGGEBER als auch durch seine Kunden.
ZAHLUNGEN
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DER LIZENZNEMER muss an den LIZENZGEBER den Betrag des gewählten Lizenzplans und gemäß der zwischen den Zahlungsoptionen beim Vertragsabschluss, der elektronisch durch Ausfüllen der Anmeldung und Annahme der Bedingungen über die Website erfolgt, festgelegten Zahlungsfrequenz zahlen
eagendas.com.
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Falls der AUFTRAGGEBER im Laufe der Laufzeit dieses Vertrags eine andere Lizenzierungsoption wählt, werden die Beträge entsprechend dem gewählten neuen Plan geändert.
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Die Zahlung für die Lizenzierung erfolgt im Prepaid-Format, das heißt, der AUFTRAGGEBER muss die Zahlung im Voraus gemäß den Werten des gewählten Plans leisten.
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Das Ausbleiben der Zahlung jeglicher Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen führt nicht zur automatischen Kündigung der EULA, wird jedoch zur Sperrung des Zugriffs des LIZENZNEHMERS auf die SOFTWARE führen, bis alle finanziellen Verpflichtungen beglichen sind. Der Zugriff auf die SOFTWARE wird erst nach Bestätigung der vollständigen Zahlung aller fälligen Beträge durch den LIZENZGEBER wiederhergestellt.
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Zahlungen, die nach dem Fälligkeitsdatum erfolgen, werden mit dem Hauptbetrag zuzüglich monetärer Korrektur, Verzugszinsen von 1% (ein Prozent) pro Monat, einer Strafe von 2% (zwei Prozent), Anwaltskosten und Verfahrenskosten belastet, falls eine Anwaltsintervention zur Eintreibung der Schuld erforderlich ist, ohne Beeinträchtigung der zutreffenden vertraglichen und gesetzlichen Maßnahmen.
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Falls die Zugangssperre länger als 30 (dreißig) Tage andauert, kann der LIZENZGEBER die im SOFTWARE durch den BENUTZER eingegebenen Informationen vollständig löschen, ohne dass dies Auswirkungen auf Inkassomaßnahmen für die geschuldeten Beträge hat.
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Die im Zeitpunkt der Lizenzierung der SOFTWARE festgelegten Werte werden jeweils am 1. Januar eines jeden Jahres gemäß dem im Zeitraum angesammelten INPC/IBGE oder, falls dieser abgeschafft wird, durch einen anderen offiziellen Index, der ihn ersetzt, aktualisiert.
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Die Preise können auch aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse angepasst werden, die die Fortsetzung des Dienstes übermäßig kostspielig und wirtschaftlich untragbar machen, in diesem Fall hat der NUTZER bis zu 90 Tage Zeit, um über die Fortsetzung der Nutzung des Dienstes zu entscheiden.
GEISTIGES EIGENTUM
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Alle im SOFTWARE enthaltenen oder verfügbaren Inhalte, einschließlich Website-Design, Text, Grafiken, Schnittstellen, redaktionelle Inhalte, Daten, Formatierung, Design, HTML, Fotografien, Musik, Sounds, Bilder, Software, Videos und andere Inhalte sowie die Auswahl und Anordnung derselben im SOFTWARE sind Eigentum des LIZENZGEBERS oder seiner Partner, verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter oder Dritter.
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DER AUFTRAGGEBER stimmt zu, keine Roboter, Spider oder andere automatische Geräte oder manuelle Verfahren zu verwenden, um die Webseite oder deren Inhalte ohne vorherige schriftliche Genehmigung eines befugten Vertreters des LIZENZGEBERS zu überwachen oder zu kopieren.
VERTRAULICHKEIT
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Jede Partei verpflichtet sich, während und für einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit dem System, den Dienstleistungen, den Auftraggeberdaten, Geschäftsgeheimnissen, Strategien und anderen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder das Zugriffsprivileg auf diese Informationen für andere als die im vorliegenden Vertrag vorgesehenen Zwecke zu nutzen.
INFORMATIONSSICHERHEIT UND DATENSCHUTZ
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Der LIZENZGEBER verpflichtet sich, die erforderlichen technischen Maßnahmen zur Sicherheit der Softwareinformationen und zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre bereitzustellen.
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Die Parteien verpflichten sich selbst und durch ihre Mitarbeiter, im Rahmen dieses EULA in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten sowie den Vorgaben der zuständigen Aufsichts- und Regulierungsbehörden zu handeln, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 13.709/2018, sowie den sonstigen Datenschutzvorschriften und -richtlinien jedes Landes, in dem eine Art der Verarbeitung der Kundendaten erfolgt, einschließlich der Kundendaten dieses Unternehmens.
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Jede Partei verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter und Kunden über den Schutz und die Privatsphäre personenbezogener Daten, die möglicherweise in der Software verarbeitet werden, sowie über die Geheimhaltung und Vertraulichkeit aller aus diesem Vertrag stammenden Informationen zu informieren und zu schulen.
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DER AUFTRAGGEBER erklärt, dass er, sofern gesetzlich vorgeschrieben, die Zustimmung aller seiner Mitarbeiter und Kunden besitzt, damit deren Daten für die Zwecke dieses Vertrags verwendet werden dürfen.
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Die Inhaber der personenbezogenen Daten haben das Recht, jederzeit die Berichtigung, Aktualisierung und/oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, was vom AUFTRAGGEBER mit Administratorrechten im Konto durchgeführt wird.
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Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten muss der LIZENZGEBER:
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Personenbezogene Daten, auf die er Zugriff hat, ausschließlich gemäß den Anweisungen des AUFTRAGGEBERS und in Übereinstimmung mit diesen Klauseln zu verarbeiten und im Falle der Unmöglichkeit, diese Verpflichtungen aus irgendeinem Grund nicht mehr erfüllen zu können, sich bereit zu erklären, den AUFTRAGGEBER unverzüglich formell darüber zu informieren, der das Recht hat, den Vertrag ohne jegliche Kosten, Strafen oder Belastungen zu kündigen.
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Behalten und verwenden Sie angemessene und ausreichende administrative, technische und physische Sicherheitsmaßnahmen, um die Vertraulichkeit und Integrität aller elektronisch gespeicherten oder abgefragten/übermittelten personenbezogenen Daten zu schützen, um den Schutz dieser Daten vor unbefugtem Zugriff, Zerstörung, Nutzung, Änderung, Offenlegung oder versehentlichem bzw. unrechtmäßigem Verlust zu gewährleisten.
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Zugriff auf die Daten innerhalb ihres Geltungsbereichs und im Rahmen ihrer Zugriffsberechtigung (Autorisierung) sowie dass die personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des AUFTRAGGEBERS, die per E-Mail übermittelt wird, nicht gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden dürfen.
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Sicherstellen, dass sie selbst oder ihre Mitarbeiter, Beauftragten, Gesellschafter, Direktoren, Vertreter oder beauftragte Dritte die Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten gewährleisten, und sicherstellen, dass alle ihre Mitarbeiter, Beauftragten, Gesellschafter, Vertreter oder beauftragte Dritte, die mit den unter der Verantwortung des LICENZGEBERS stehenden personenbezogenen Daten umgehen, eine Geheimhaltungsvereinbarung mit diesem unterzeichnet haben, sowie alle personenbezogenen Daten streng vertraulich zu halten und diese nicht für andere Zwecke zu verwenden, außer zur Erbringung von Dienstleistungen für den AUFTRAGGEBER;
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Fördern Sie Schulungen und Anleitungen für Ihr Team zu den geltenden rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
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Die persönlichen Daten dürfen Dritten nicht offenbart werden, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung des AUFTRAGGEBERS vor, sei es direkt oder indirekt, durch Verteilung von Kopien, Zusammenfassungen, Kompilationen, Auszügen, Analysen, Studien oder anderen Mitteln, die diese Informationen enthalten oder auf andere Weise widerspiegeln.
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Der LICENZGEWERBER hat das Recht, die Daten anonymisiert zu statistischen und Forschungszwecken zu verwenden, um die Aktualisierungen der angebotenen Werkzeuge zu verbessern, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Anonymisierung und Unmöglichkeit der Identifizierung des Einzelnen.
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DER LIZENZGEBER wird alle für den ordnungsgemäßen Betrieb der SOFTWARE erforderlichen Dienste an Dienstleister vergeben, die die notwendigen Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen erfüllen, um die nationale Gesetzgebung einzuhalten, wie in der Informationssicherheits- und Datenschutzrichtlinie definiert.
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Die vom AUFTRAGGEBER und seinem Team während der Nutzung der SOFTWARE eingegebenen Daten werden auf Cloud-Servern von Rechenzentren von Unternehmen gespeichert, die nach ISO 27001 zertifiziert sind und sich in Brasilien oder im Ausland befinden, insbesondere in den Vereinigten Staaten.
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Falls die LIZENZGEBERIN gesetzlich verpflichtet ist, personenbezogene Daten an eine öffentliche Behörde zu übermitteln, wird sie den VERTRAGSPARTNER vorher informieren, damit dieser die angemessenen Maßnahmen ergreifen kann, was per E-Mail erfolgen wird.
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DER LIZENZGEBER muss den LIZENZNEHMER innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden per E-Mail benachrichtigen über:
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Jegliche Nichteinhaltung (auch nur des Verdachts) der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten durch die LIZENZGEBERIN, ihre Mitarbeiter oder autorisierte Dritte;
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Jegliche andere Sicherheitsverletzung im Rahmen der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des LIZENZGEBERS.
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DER AUFTRAGGEBER muss die LIZENZGEBERIN innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden per E-Mail über alle Informationssicherheits- oder Datenschutzvorfälle informieren, die die Software oder den Ruf der LIZENZGEBERIN beeinträchtigen könnten, sofern die LIZENZGEBERIN technische Maßnahmen zur Beendigung des Vorfalls ergreifen kann.
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Dimensionsstruktur - Datenschutz - Verantwortlichkeit. Werden Geheimhaltungsvereinbarungen, Verantwortlichkeitsvereinbarungen und Vertraulichkeitsbedingungen mit den Datenschutzbehörden und -betreibern unterzeichnet? Es ist wichtig, dass die Bedingungen und Vereinbarungen die folgenden Punkte, aber nicht nur diese, informieren: Arten der Verarbeitung personenbezogener Daten, die von den Empfängern der Daten durchgeführt werden; erforderliche Maßnahmen bei Beendigung der Weitergabe, wie Datenvernichtung, Verantwortung und Maßnahmen der Unterzeichner zur Vermeidung der unbefugten Offenlegung personenbezogener Daten; rechtliche Grundlage für die Weitergabe; Recht zur Überprüfung und Überwachung der Aktivitäten, die personenbezogene Daten betreffen; Verfahren zur Meldung oder Anzeige von Datenlecks; Verstöße oder unbefugte Offenlegungen personenbezogener Daten; zu ergreifende Maßnahmen bei Vertragsverletzungen; und weitere mögliche Maßnahmen. ISO/IEC 29151:2017 (Abschnitt 13.2.5)
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Dimension Struktur - Datenschutz - Verantwortlichkeit. Die mit den Betreiber*innen abgeschlossenen Verträge enthalten Klauseln, die unter anderem Folgendes umfassen: eine angemessene Erklärung über das Ausmaß, die Art und den Zweck der beauftragten Verarbeitung; Meldung von Fällen von Datenverletzungen, unbefugter Verarbeitung oder anderer Nichteinhaltung der vertraglichen Bedingungen; anwendbare Maßnahmen bei Vertragsbeendigung, insbesondere in Bezug auf die sichere Löschung personenbezogener Daten; Verhinderung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Subunternehmer, außer mit Zustimmung des Verantwortlichen
POLITIK ZUR BEKÄMPFUNG VON BESTECHUNG UND KORRUPTION
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Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Vorschriften des brasilianischen Rechtssystems im Hinblick auf die Bekämpfung der Korruption einzuhalten, insbesondere das Gesetz Nr. 12.846 vom 1. August 2013, sowie, soweit anwendbar, die folgenden internationalen Übereinkommen: Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption von Amtsträgern ausländischer Staaten bei internationalen Geschäftsabschlüssen (OECD-Übereinkommen) - verkündet durch das Dekret Nr. 3.678 vom 30. November 2000; das Interamerikanische Übereinkommen gegen Korruption (OAS-Übereinkommen) - verkündet durch das Dekret Nr. 4.410 vom 7. Oktober 2002; und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UN-Übereinkommen) - verkündet durch das Dekret Nr. 5.687 vom 31. Januar 2006.
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Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Antikorruptionsbestimmungen gilt als schwerwiegender Verstoß gegen diese EULA und berechtigt die benachteiligte Partei, in gutem Glauben zu handeln und die EULA sofort ohne jegliche Belastung oder Strafe zu kündigen sowie gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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Änderungen, die nach Ermessen des LIZENZGEBERS an dieser EULA vorgenommen werden, gelten ab dem Datum der Veröffentlichung der neuen Version in als anwendbar
eagendas.com/de/Nutzungsbedingungen,
Es liegt daher in der Verantwortung des NUTZERs, auf dem neuesten Stand zu bleiben.
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Die fortgesetzte Nutzung der SOFTWARE nach Änderungen an dieser EULA setzt die stillschweigende Annahme der Änderungen durch die VERTRAGSPARTEI voraus.
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Die Duldung einer Nichteinhaltung einer der Klauseln und Bedingungen dieser NUTZUNGSBEDINGUNGEN stellt keine Änderung der hierin festgelegten Verpflichtungen dar und verhindert oder hemmt auch nicht deren Durchsetzbarkeit zu irgendeinem Zeitpunkt durch den LIZENZGEBER.